Wochenspruch

 

Lobe den Herrn, meine Seele,
und vergiss nicht, was er dir Gutes getan hat.

Psalm 103, 2

 

 

Samstag, 20. September 2025 (14. Sonntag nach Trinitatis)

18.00         Abend-Gottesdienst im Gemeindehaus mit Pfarrer Georg Steffens, anschließend findet ausnahmsweise kein gemütliches Beisammensein statt!
Opferzweck: für das Gemeindehaus

 

Sonntag, 21. September 2025

10.00         Kinderkirche: Treffpunkt am Jugendheim. Je nach Wetter sind wir drinnen oder draußen

14.00         Kunkelstube im Gemeindehaus

 

Montag, 22. September 2025

14.00         Muskel- und Aufbautraining im Gemeindehaus

 

Dienstag, 23. September 2025

20.00         Chorprobe Pater noster im Gemeindehaus

 

Mittwoch, 24. September 2025

15.45         Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Steinheim

19.30         Posaunenchor im Gemeindehaus

 

Donnerstag, 25. September 2025

09.30         Spiel- und Krabbelgruppe „Mäusekinder“ im Jugendheim

 

 

 

 

 

Am Sonntag ist wieder Kinderkirche!

Die nächste Kinderkirche findet am Sonntag, 21.09. um 10 Uhr statt! Treffpunkt am Jugendheim. Je nach Wetter sind wir drinnen oder draußen!

Eingeladen sind alle Kinder, egal ob im Kindergarten oder in der Grundschule. Unsere KiKi dauert immer eine Stunde. Erzählt werden biblische Geschichten, es wird gesungen, gebastelt und Gemeinschaft erlebt.

Wir freuen uns auf Euer Kommen. Bei den Kleinsten gerne auch mit Mama oder Papa.

 

 

 

 

Kunkelstube startet wieder!

Herzliche Einladung zur Kunkelstube am Sonntag, 21.09. um 14.00 Uhr ins Gemeindehaus.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Vorbereitungsteam

 

 

 

 

Familienbedarfsbörse am 12.10.2025

Verkaufslisten und Etiketten zum Auszeichnen liegen in der Zeit vom 29.09. bis 10.10.2025 bei folgenden Ausgabestellen aus:

Söhnstetten: FlorAles, Kirchstraße 6

Steinheim: Kreissparkasse, Hauptstraße 30

Heidenheim: Box bei Norma, ehemalig Baur Presse Fachhandel, Wilhelmstraße 82

Gerstetten: MaWaRei Schmid, Wilhelmstraße 13

Die Verkaufslisten müssen gleich bei der Abholung in den Ausgabestellen bezahlt werden (8,00 Euro).

Bitte das Geld möglichst passend mitbringen.

Am Sonntag, 12.10.2025, findet von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr die Familienbedarfsbörse in der Seeberghalle in Söhnstetten statt!

Für´s leibliche Wohl ist mit Würstle, Getränken, Kaffee und Kuchen bestens gesorgt!

 

 

 

 

Kasualvertretung Söhnstetten

In seelsorglichen Notfällen, insbesondere Todesfällen wenden Sie sich bis einschließlich

21.09. an Pfarrer Michael Rau, Tel.: 0 73 24 / 91 95 34, Mail: michael.rau@elkw.de und vom
22.09. bis einschließlich 28.09. an Pfarrer Hans-Ulrich Bosch, Tel.: 0 73 23 / 91 90 44, Mail: hans-ulrich.bosch@elkw.de

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Einladung zur öffentlichen Kirchengemeinderatssitzung am Donnerstag, 18.09.2025 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Feststellung des öffentlichen Protokolls
  4. Angelegenheiten der Kirchenpflege
  5. KGR-Wahlen 2025
  6. Gottesdienste 2026
  7. Erntedankgottesdienst
  8. Anregungen/Mitteilungen/Fragen
  9. Verschiedenes

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an!

 

 

 

Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt.

Der Kirchengemeinderat Steinheim hat in seiner Sitzung vom 08.07.2025 und der Kirchengemeinderat Söhnstetten in seiner Sitzung vom 24.07.2025 beschlossen, für die jeweiligen Kirchengemeinden eine Wählerliste anzulegen.
Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, in welcher Gemeinde sie an der Wahl teilnehmen wollen
Eine Wahl ist auch per Briefwahl möglich.
Allen wahlberechtigen Gemeindegliedern werden zusammen mit der Wahlbenachrichtigung die Unterlagen für die Briefwahl zugesandt. Die Wahlbenachrichtigung gilt auch als Briefwahlschein.
Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben: Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend.
Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche.
Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen. Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet:
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“ Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein. Bitte beachten!

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025, 18.00 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt schriftlich eingereicht werden.
Für die Kirchengemeinde Steinheim: Pfarrstraße 22
Für die Kirchengemeinde Söhnstetten: Kirchstraße 27
Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.

Für die Kirchengemeinde Steinheim sind 9 Kirchengemeinderäte zu wählen und für die Kirchengemeinde Söhnstetten 7 Kirchengemeinderäte.
Die Wahlvorschläge dürfen für Steinheim höchstens 18 und für Söhnstetten 14 (doppelte Anzahl der zu wählenden KGR) Bewerber unter Angabe von Namen, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen.
Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis 8 Aalen/Schwäbisch Gmünd/Heidenheim. Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Pfarrer Nicolai Gießler, Lange Straße 23 in 73467 Kirchheim/Ries bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen.
In unserem Wahlkreis sind 3 Laien und 2 Theologen zu wählen. Der Wahlvorschlag für die Synodalwahl darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen.
Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen.
Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen